Sollten Sie und Ihre Partnerin oder ihr Partner keine Einigung in Fragen Ihrer Trennung oder Scheidung, über Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Besuchrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine Familienmediation in Anspruch nehmen

Mediation wird jeweils von zwei Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/-in, Therapeut/-in, ….) und der/die andere Mediator/-in/Mediator eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/-in…) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert.

Eine Mediationsstunde kostet 220,- € pro Mediatorenteam und je nach Höhe Ihres Familieneinkommens, das Sie den Mediatorinnen und Mediatoren durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln u.ä. nachweisen müssen, und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Ministerium einen Zuschuss bzw. müssen Sie einen Selbstbehalt leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen und Mediatoren errechnet, Sie bezahlen pro Mediationsstunde Ihren Selbstbehalt und den Zuschuss vom Ministerium wickeln die Mediatorinnen und Mediatoren mit den Vereinen und dem Ministerium ab. Die aktuellen Tarifsätze finden Sie in der Tariftabelle.

Das Ministerium fördert fünf Vereine, denen ausgebildete Familienmediatorinnen und -mediatoren angehören. Eine Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich für Mediatorinnen und Mediatoren entschieden haben, die in der Liste des Ministeriums angeführt sind. Die von den Mediatorinnen und Mediatoren zu erbringenden Qualifikationen und sonstigen Bestimmungen zur geförderten Familienmediaton sind in den „Richtlinien zur Förderung der Mediation“ näher definiert.

In nachstehender Liste der Familienmediatorinnen und -mediatoren finden Sie die Namen und Kontaktdaten der zur Verfügung stehenden Familienmediatorinnen und -mediatoren.