Bewerbung zur Anerkennung als geeignete Person / Einrichtung für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.
Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen!
Qualitätsstandards für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG (PDF-Datei)
Die Liste soll lediglich eine Orientierungshilfe für Eltern bei der Suche darstellen; den Richter/innen bleibt es jedoch aufgrund eigener Wahrnehmungen unbenommen, Beratungen im Sinn des § 95 Abs. 1a AußStrG durch andere Berater/innen als geeignet anzuerkennen.
Bitte laden Sie alle erforderlichen Nachweise als elektronische Dokumente (PDF, JPEG, MS Word ...) an den dafür vorgesehenen Stellen des Online-Formulars.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
Sektion II – Familie und Jugend
Geschäftsstelle der § 95 Abs. 1a AußStrG - ExpertInnenkommission
Abteilung 6 – Familienrechtspolitik und Kinderrechte
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
kinderrechte@bmafj.gv.at