Bewerbung zur Anerkennung als geeignete Person / Einrichtung für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.

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Qualitätsstandards für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG (PDF-Datei)

Die Liste soll lediglich eine Orientierungshilfe für Eltern bei der Suche darstellen; den Richter/innen bleibt es jedoch aufgrund eigener Wahrnehmungen unbenommen, Beratungen im Sinn des § 95 Abs. 1a AußStrG durch andere Berater/innen als geeignet anzuerkennen.

Bitte laden Sie alle erforderlichen Nachweise als elektronische Dokumente (PDF, JPEG, MS Word ...) an den dafür vorgesehenen Stellen des Online-Formulars.

Die nächste ExpertInnen-Runde zur Begutachtung der eingelangten, vollständigen Bewerbungen lt. § 95 Abs. 1a AußStrG. findet im Frühjahr 2024 statt.

Bundeskanzleramt

Sektion VI - Familie und Jugend
Abteilung 6 - Familienrechtspolitik und Kinderrechte
Untere Donaustraße 13-15 • 1020 Wien

kinderrechte@bka.gv.at

www.kinderrechte.gv.at

https://www.trennungundscheidung.at

 

Angaben des Bewerbers/der Bewerberin zur Person

Weitere Angaben

Grundberuf(e)

1) AbsolventInnen eines abgeschlossenen Diplom- oder Masterstudiums (z.B. Psychologie, Erziehungs- oder Bildungswissenschaften oder vergleichbarer Studien)
2) SozialarbeiterInnen oder SozialpädagogInnen (abgeschlossene Ausbildung an einer Sozialakademie oder Fachhochschule)
3) PsychotherapeutInnen
4) Ehe- und FamilienberaterInnen und diesen gleichwertige BeraterInnen, die nach dem Familienberatungsförderungsgesetz anerkannt sind

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Zusatzqualifikation(en)

In Aus- oder Weiterbildung erworbene Kompetenz in der Beratung von Eltern in Trennungs-/Scheidungssituation.

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Berufserfahrung

a) Praxis in der Elternberatung von mindestens drei Jahren
b) praktische Erfahrung in der Arbeit mit von Trennung/Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kindern von mindestens drei Jahren

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Supervision

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Beratungssprachen

Ergänzende Informationen

Bestätigung des Bewerbers/der Bewerberin