Bewerbung zur Anerkennung als geeignete Person / Einrichtung für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.
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Qualitätsstandards für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG (PDF-Datei)
Die Liste soll lediglich eine Orientierungshilfe für Eltern bei der Suche darstellen; den Richter/innen bleibt es jedoch aufgrund eigener Wahrnehmungen unbenommen, Beratungen im Sinn des § 95 Abs. 1a AußStrG durch andere Berater/innen als geeignet anzuerkennen.
Bitte laden Sie alle erforderlichen Nachweise als elektronische Dokumente (PDF, JPEG, MS Word ...) an den dafür vorgesehenen Stellen des Online-Formulars.
Die nächste ExpertInnen-Runde zur Begutachtung der eingelangten, vollständigen Bewerbungen lt. § 95 Abs. 1a AußStrG. findet im Frühjahr 2024 statt.
Bundeskanzleramt
Sektion VI - Familie und Jugend
Abteilung 6 - Familienrechtspolitik und Kinderrechte
Untere Donaustraße 13-15 • 1020 Wien
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