Die hier angeführten Beraterinnen und Berater sind zur Durchführung der gesetzlich verpflichtenden "Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung" entsprechend den Qualitätsstandards für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG anerkannt.
Suchanfragen sind nach Standort, Sprache und Namen der Berater/innen bzw. der Anbieterorganisationen möglich.
Die Liste soll lediglich eine Orientierungshilfe für Eltern bei der Suche darstellen; den Richter/innen bleibt es jedoch aufgrund eigener Wahrnehmungen unbenommen, Beratungen im Sinn des § 95 Abs. 1a AußStrG durch andere Berater/innen als geeignet anzuerkennen.
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