Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung besser bewältigen. Ein Leben lang Eltern bleiben. Nutzen Sie bitte in Ihrem und im Interesse Ihrer Kinder die Hilfestellung kompetenter Institutionen und Personen! Informationen und Unterstützung auf einen Blick:

Ausführungsrichtlinie zu § 39 c FLAG

Ausführungsrichtlinie zu § 39 c FLAG


Implementation Directive on Family Mediation according to Section 39c FLAG (2001)

Implementation Directive on Family Mediation according to Section 39c FLAG (2001)


Bericht zum Modellprojekt „Familienberatung bei Gericht – Mediation – Kinderbegleitung bei Trennung und Scheidung“ (1997)

„Familienberatung bei Gericht – Mediation – Kinderbegleitung bei Trennung und Scheidung“ (1997)

Familiy Counselling at Court – Family Mediation – Child Guidance (1997)


QUALITÄTSSTANDARDS UND EMPFEHLUNGEN für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.

§ 95-Standards Qualitätsstandards für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG


QUALITÄTSSTANDARDS zur Familien-, Eltern-oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG

Die vorliegenden Qualitätsstandards wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Familien und Jugend in Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz in einem wissenschaftlich begleiteten Prozess zur Qualitätsentwicklung im Rahmen einer multidisziplinären Expert/innenkommission erarbeitet.

§ 107-Standards [1] Qualitätsstandards zur Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1


Die Evaluationsstudie zum KindNamRÄG 2013 wurde vom Bundesministerium für Justiz in Entsprechung einer Entschließung des Nationalrats beauftragt und vom Österreichischen Institut für Familienforschung der Universität Wien (ÖIF), aufbauend auf einem Bericht des Rechnungshofs zur Prüfung der Familiengerichtsbarkeit, durchgeführt. Die Studie untersucht die Auswirkungen der Neuregelungen des Kindschaftsrechts und die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen Instrumente auf die Konfliktaustragung.

Evaluationsstudie KindNamRÄG 2013


Masterarbeit zur verpflichtenden Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Diese Masterarbeit befasst sich mit der verpflichtenden Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG., die Eltern in Österreich seit 2013 im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung machen müssen, wenn sie minderjährige Kinder haben. Diese Thematik ist sowohl wissenschaftlich als auch alltagsweltlich relevant, weil es dazu bisher keine Erhebungen gibt und weil 2018 vor dem Parlament über diese Beratung berichtet werden muss. Die Forschungsfragen dieser Masterarbeit lauten:

  • Welche Einstellungen haben Eltern sowie Berater und Beraterinnen zu einer verpflichtenden, zeitlich begrenzten Beratung?
  • Welche Beratungsinhalte sind den Eltern besonders wichtig und wie kann die Bearbeitung dieser Themen dazu beitragen, dass sie für die Eltern von Nutzen sind und sie in ihrer Elternrolle bestärkt werden?
  • Welche Kritik oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf diese Beratung lassen sich aus Sicht der Eltern und zuständigen Berater und Beraterinnen feststellen?

Masterarbeit zur verpflichtenden Elternberatung nach §95 Abs.1a AußstrG


§ 107 – Kap. 6 Qualitätssichernde Maßnahmen

§ 107 – Kap. 6 Qualitätssichernde Maßnahmen


1. Fachtagung zur angeordneten Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG am 5. bis 6. Oktober 2018, Schloss Hofen, Vorarlberg

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