Bewerbung zur Anerkennung als geeignete/r Familien-, Eltern- oder Erziehungsberater/in nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG können ausschließlich mit dem Online-Formular eingebracht werden.

Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen!

Als Bewerbung wird nur angenommen, wenn das Online-Formular vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Nachweisen belegt und unterfertigt ist.

Nach Abschluss der elektronischen Bewerbung drucken Sie bitte Ihre Bewerbung / Bewerbungsunterlagen aus und senden Sie die kompletten und von Ihnen schriftlich unterzeichneten BEWERBUNGSUNTERLAGEN postalisch an die folgende Adresse:

Bundeskanzleramt
Sektion VI - Familie und Jugend
Geschäftsstelle der §107 AußStrG-Beratung
Abteilung VI/6

Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien

Die Bewerbungsfrist endet am 30.9.2023.
Das HEARING, zu welchem die Bewerber/innen nach Übermittlung der vollständigen Bewerbungsunterlagen per email eingeladen werden, findet im Frühjahr 2024 statt.

Schritt 1 von 9

Angaben des Bewerbers/der Bewerberin zur Person

Weitere Angaben