Bewerbung zur Anerkennung als geeignete/r Familien-, Eltern- oder Erziehungsberater/in nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG können ausschließlich mit dem Online-Formular eingebracht werden.
Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen!
Als Bewerbung wird nur angenommen, wenn das Online-Formular vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Nachweisen belegt und unterfertigt ist.
Nach Abschluss der elektronischen Bewerbung drucken Sie bitte Ihre Bewerbung / Bewerbungsunterlagen aus und senden Sie die kompletten und von Ihnen schriftlich unterzeichneten BEWERBUNGSUNTERLAGEN postalisch an die folgende Adresse:
Bundeskanzleramt
Sektion VI - Familie und Jugend
Geschäftsstelle der §107 AußStrG-Beratung
Abteilung VI/6
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien