Mit der vom Sozialministerium geförderten Besuchsbegleitung soll für das Kind ein regelmäßiger Kontakt zum besuchsberechtigten Elternteil in Anwesenheit einer dafür ausgebildeten Begleitperson sichergestellt werden, wenn es sonst keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, diesen Elternteil zu sehen.

Die begleiteten Treffen zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil erfolgen auf neutralem Boden. Eine Besuchsbegleitung wird entweder durch das Gericht angeordnet, oder auf Wunsch eines Elternteils – mit Zustimmung des anderen Elternteils – sowie aufgrund einer „offiziellen” Empfehlung durch das Jugendamt oder die Kinder- und Jugendanwaltschaft durchgeführt.

Die Besuchsbegleitung des BMASGK ist für sozial schwache Familien kostenlos.

Eine Auflistung der geförderten Besuchscafés finden Sie auf folgendem Link: Besuchsbegleitung