Die hier angeführten Beraterinnen und Berater sind zur Durchführung der "Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG" entsprechend den Qualitätsstandards für die Beratung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anerkannt.

Suchanfragen sind nach Standort, Sprache und Namen der Berater/innen bzw. der Anbieterorganisationen möglich.

Die Liste soll lediglich eine Orientierungshilfe für Eltern bei der Suche darstellen; den Richter/innen bleibt es jedoch aufgrund eigener Wahrnehmungen unbenommen, Beratungen im Sinn des§ 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG durch andere Berater/innen als geeignet anzuerkennen.